Messgerät

Luftdichtheitsprüfung gemäß Energieeinsparverordnung

Seit 2002 gilt in Deutschland die Energieeinsparverordnung (EnEV), in der Wärmeschutz- und Heizungsanlagenverordnung (WSVO/HeizAnlV) zusammengefasst und in ihren Anforderungen verschärft worden sind. Ziel ist eine Reduzierung der durch die Gebäudebeheizung und Warmwasserbereitung verursachten CO2-Emissionen. Wesentliche Änderung der EnEV gegenüber der WSVO ist die integrierte Bewertung von Gebäudehülle und Anlagentechnik.

Die Minimierung von Wärmeverlusten und damit Energiekosten eines Gebäudes erfordert eine dichte Gebäudehülle. Undichtigkeiten der Gebäudehülle können darüber hinaus Ursache von Bauschäden sein (beim Durchströmen einer Leckage von innen nach außen schlägt sich bei kalten Außentemperaturen Tauwasser nieder, das zur Schimmelbildung führen kann). Bei der Prüfung der Luftdichtheit eines Gebäudes wird zwischen Innen und Außen eine Druckdifferenz von 50 Pa erzeugt. Der resultierende Luftwechsel darf bei Gebäuden ohne Lüftungsanlage 3,0 / h und mit Lüftungsanlage 1,5 / h nicht überschreiten.

Konsequenzen für den Bauherren

Eine auf Luftdichtheit geprüfte Gebäudehülle wird von der Energieeinsparverordnung mit einem verminderten Jahres- Heizwärmebedarf "belohnt" (EnEV Anhang 1: 3).

Der spezifische Lüftungswärmeverlust eines Gebäudes wird aus dem Gebäudevolumen berechnet. Er darf bei einem auf Luftdichtheit geprüften Gebäude um rund 14 % gegenüber einem ungeprüften Gebäude reduziert werden. Der Jahres-Heizwärmebedarf vermindert sich um ca. 8 - 15 %, abhängig vom Dämmstandard. Diese Reduzierung des Jahres-Heizwärmebedarfs ist rein rechnerisch, d.h. ohne dass Veränderungen am Gebäude erforderlich sind.

Für die Anrechnung von Anlagen zur kontrollierten Wohnraumlüftung wird eine Luftdichtheitsprüfung der Gebäudehülle zwingend vorgeschrieben (EnEV Anhang 1: 2.10).

Anlagen zur kontrollierten Wohnraumlüftung sollen durch einen definierten Luftaustausch die Lüftungswärme-Verluste minimieren und durch gezielte Luftführung (von Wohnräumen zu Räumen mit Geruchs- und Feuchtebelastungen) die Raumluftqualität verbessern. Dies setzt voraus, dass der anlagentechnisch eingestellte Luftvolumenstrom nicht durch sogenannte Infiltrationsvolumenströme aufgrund von Gebäudeundichtigkeiten gestört wird.

Eine Luftdichtheitsprüfung dient der Qualitätssicherung von Gebäuden, denn sie ermöglicht eine Lokalisierung von Undichtigkeiten in der Gebäudehülle und deren objektive Bewertung anhand von Messwerten. Nur ein dichtes Gebäude ist ein gesundes und energiesparendes Gebäude!

Unser Angebot
Luftdichtheitstest (Blowtest) mit
  • Ermittlung der Luftwechselrate (Luftdichtheitskriterium der Energieeinsparverordnung)
  • Untersuchungsprotokoll (als Dokumentation für den Energiebedarfsausweis nach EnEV)
  • Zertifikat
  • ggf. Leckageortung

Nähere Informationen erhalten Sie in unserer Planungsabteilung!

 

Ansprechpartner:

Planungsabteilung
anTec Energiesysteme KG
www.antec-energiesysteme.de

Ingo Sell, Dipl.-Ing.

Fon: 040 200030-55
Fax: 040 200030-56
Mail: i.sell(at)antec-energiesysteme(dot)de

Christoph Eich, Umweltschutztechniker

Fon: 040 5890-544
Fax: 040 5890-545
Mail: c.eich(at)antec-energiesysteme(dot)de

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